Baugewährleistungs-Versicherung

Als Bauträger sind wir nicht nur dazu verpflichtet, unsere Bauleistung mangelfrei herzustellen. Auch Mängel, die nach Bauabnahme auftreten, müssen beseitigt werden – und das über einen Zeitraum von Jahren.


Die Absicherung von Gewährleistungsansprüchen steht bei der Durchführung einer Baumaßnahme daher immer häufiger im Vordergrund – auch im Insolvenzfall. In einem Insolvenzfall hat der Bauherr, also Sie, einen direkten Anspruch gegen din Versicherer auf Ersatz der Kosten für die Mangelbeseitigung im Rahmen des Vericherungsvertrages. Dieser Direktanspruch wird gegenüber dem Bauherren/Auftraggeber in einer Gewährleistungsbescheinigung dokumentiert.


Gutachterliche Begleitung

Das Bauvorhaben wird gutachterlich vom TÜV begleitet – von der Planung bis zur Abnahme. Dies gewährt bereits vor der Abnahme Sicherheit durch fachkompetente, unabhängige Bewertung der Bauqualität. Sie erhalten ein Qualitätszertifikat und diese einwandfreie Qualität

Die Baugewährleistungsversicherung in Verbindung mit TÜV bietet ein Höchstmaß an Qualität und Sicherheit am Bau.

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